Weiterausbildung (WAB Kurse)

Seit dem 1. Dezember 2005 gilt: «Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung auf Probe.» Nach dem Besuch der Weiterbildung erhalten Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Ausweis.

Bei einem allfälligen Entzug des Führerausweises während der ersten drei Jahre, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der mögliche zweite Entzug würde zur Annullierung der Fahrberechtigung führen. Zum neuen Gesuch müsste dann ein verkehrspsychologisches Gutachten beigelegt werden.

Dauer: WAB Kurse zu je 7 Lektionen. Kurszeiten von 08.00h – 16.15h

ZUR ANMELDUNG

Inhalt des WAB Kurses

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Das Wichtigste in Kürze
Führerausweis auf Probe erhalten vor dem 31.12.2019:
Es muss ein Weiterausbildungstag absolviert werden. Die Weiterausbildung muss innerhalb der ersten drei Jahre absolviert werden. Es gilt der bisherige WAB 1 oder der neue Weiterausbildungstag. Ab dem Jahr 2020 heisst der Weiterausbildungstag nur noch WAB Kurs.
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Das Wichtigste in Kürze
Führerausweis auf Probe erhalten nach dem 01.01.2020:
Es muss ein Weiterausbildungstag absolviert werden. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe besucht werden. Falls der WAB Kurs nicht innerhalb der 12 Monate absolviert wird, muss bei einer Kontrolle mit einem Bussgeld gerechnet werden.
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Ziel des WAB Kurses
Der obligatorische Weiterbildungstag bietet Rüstzeug für eine frühzeitige Erkennung von Gefahren im Strassenverkehr sowie der Vermeidung von Unfällen. Zudem soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiterentwickelt werden. Die Weiterbildungskurse werden im Gruppenunterricht von dafür speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt.

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