Was ist die Zwei-Phasen-Ausbildung?


Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf Probe.

Das wichtigste in Kürze:

  • Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerausweis drei Jahre auf Probe.
  • Nach dem Besuch der Weiterbildung erhalten Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Ausweis.
  • Der erste Kurstag sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises absolviert werden.
  • Bei einem Entzug des Führerausweises während der drei Jahre, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
  • Der zweite Entzug führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Zum neuen Gesuch muss ein verkehrspsychologisches Gutachten beigelegt werden.
  • Wer die Weiterbildung nicht absolviert, bekommt keinen unbefristeten Führerausweis und kann beim Fahren ohne einen neuen Lernfahrausweis bestraft werden.