Verkehrsschule Zug
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Auto: Kategorie B

Unsere Fahrlehrer-/innen führen Sie kompetent und sicher zur praktischen Fahrprüfung.
Auch nach bestandener Prüfung können Sie bei uns die Weiterbildungskurse innerhalb
der 2-Phasen-Ausbildung absolvieren.
Kontaktieren Sie unter «team» einen unseren Fahrlehrer-/innen und reservieren
Sie Ihren Termin für die erste Fahrstunde.
     

Auto mit Anhänger: Kategorie BE

Seit dem 1. April 2003 wird die Berechtigung zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen
der Kategorie B (Kleinbusse und Personenwagen) nicht mehr automatisch im Führerausweis
eingetragen. Das bedeutet, man muss die Autoanhängerprüfung wieder separat ablegen,
um die entsprechende Berechtigung zu erhalten. Aus Rückmeldungen und Fragen unserer
Kunden stellen wir fest, dass sich viele Autofahrer/ innen dieses Umstandes nicht bewusst
sind. Das Führen eines Fahrzeuges mit Anhänger ohne die entsprechende Führerausweis-
kategorie zu besitzen, erfüllt laut dem Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 95 den Tat-
bestand des „Fahren ohne gültigen Führerausweis“ und wird dementsprechend geandet.

Bei einem Unfall kann es sogar soweit kommen, dass die Versicherung Regress nehmen
kann. Müssen Sie oder Ihre Mitarbeitenden Fahrzeuge mit Anhänger bewegen, können
Sie sehr einfach feststellen ob die Berechtigung vorhanden ist. Im Führerausweis im
Kreditkartenformat muss die Kategorie B/E und im alten blauen Führerausweis die Kat. E
eingetragen sein. Sollte bei Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden die Berechtigung für das
Mitführen eines Anhängers fehlen würden wir uns freuen, diese Ausbildung für Sie
durchführen zu dürfen.
 
Kontakt Unser Team (Fahrlehrer/in)
  zusätzlich für BE: Beat Moos
 
Mehr Info’s unter: www.fuehrerausweise.ch