Am 4. April wurde der SONNENBERG reich beschenkt: Die Verkehrsschule Zug, ein Zusammenschluss unabhä...
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Der Kurs ist zur Erlangung des Führerausweises für Lenker von Motorfahrzeugen und Motorrädern obligatorisch. Den Kurs absolvieren Sie bei uns innert zwei Tagen.
Sie lernen im Nothelferkurs richtig zu reagieren, wenn sich ein Unfall ereignet hat. Dies bedeutet, Notfallsituationen richtig einzuschätzen, weitere Schäden für Betroffene und Helfende zu verhindern und die lebensrettenden Sofortmassnahmen situationsgerecht einzusetzen.
Die Kurse werden in Dialekt/Schweizerdeutsch (Hochdeutsch) durchgeführt. Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Standard A2 des europäischen Sprachenportfolio entsprechen. Teilnehmer mit ungenügenden Deutschkenntnissen werden gebeten, sich beim Kursveranstalter zu melden.
Sie können sich bei uns am iPad auf die theoretische Prüfung vorbereiten. Es stehen Ihnen etwa 700 Prüfungsfragen zur Auswahl. Diese Prüfungsvorbereitung entspricht der offiziellen Prüfungsabnahme des Strassenverkehrsamt. Zusätzlich zu den Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) können Sie sich bei uns in den folgenden Sprachen vorbereiten: Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch,Serbokroatisch und Albanisch
Die Theorieprüfung muss seit dem 1. Januar 2008 in einer schweizerischen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) abgelegt werden.
Öffnungszeiten Theorielokal: Montag bis Donnerstag jeweils 17.00 bis 19.00 Uhr
Das Online-Lernportal für die Theorieprüfung:
Der Verkehrskundeunterricht muss mit der Lektion 1 (Montag) und mit gültigem Lernfahrausweis gestartet werden. Die Reihenfolge der darauffolgenden Lektionen ist frei wählbar. Bitte beachten Sie, dass pro Tag nur 1 Lektion besucht werden kann. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Reservation.
Mo | Di | Mi | Do | |
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17:30 | VKU 1 | VKU 2 | VKU 3 | VKU 4 |
19:30 | VKU 1 | VKU 2 | VKU 3 | VKU 4 |
Das Ziel des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts ist, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Strassenverkehrs zu vermitteln. Dabei werden unter anderem Themen wie Strassenkunde, Verkehrssicherheit und umweltbewusstes Fahren behandelt.
Die Kurse werden in Dialekt/Schweizerdeutsch (Hochdeutsch) durchgeführt. Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Standard A2 des europäischen Sprachenportfolio entsprechen. Teilnehmer mit ungenügenden Deutschkenntnissen werden gebeten, sich beim Kursveranstalter zu melden.
Unsere Fahrlehrer-/innen führen Sie kompetent und sicher zur praktischen Fahrprüfung. Auch nach bestandener Prüfung können Sie bei uns die Weiterbildungskurse innerhalb der 2-Phasen-Ausbildung absolvieren. Kontaktieren Sie unter «Team» einen unseren Fahrlehrer-/innen und reservieren Sie Ihren Termin für die erste Fahrstunde.
Seit dem 1. April 2003 wird die Berechtigung zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Kategorie B (Kleinbusse und Personenwagen) nicht mehr automatisch im Führerausweis eingetragen. Das bedeutet, man muss die Autoanhängerprüfung wieder separat ablegen, um die entsprechende Berechtigung zu erhalten. Aus Rückmeldungen und Fragen unserer Kunden stellen wir fest, dass sich viele Autofahrer/ innen dieses Umstandes nicht bewusst sind. Das Führen eines Fahrzeuges mit Anhänger ohne die entsprechende Führerausweiskategorie zu besitzen, erfüllt laut dem Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 95 den Tatbestand des „Fahren ohne gültigen Führerausweis“ und wird dementsprechend geahndet.
Bei einem Unfall kann es sogar soweit kommen, dass die Versicherung Regress nehmen kann. Müssen Sie oder Ihre Mitarbeitenden Fahrzeuge mit Anhänger bewegen, können Sie sehr einfach feststellen ob die Berechtigung vorhanden ist. Im Führerausweis im Kreditkartenformat muss die Kategorie B/E und im alten blauen Führerausweis die Kat. E eingetragen sein. Sollte bei Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden die Berechtigung für das Mitführen eines Anhängers fehlen würden wir uns freuen, diese Ausbildung für Sie durchführen zu dürfen.
Die praktischen Übungen sind die Voraussetzung für ein sicheres Beherrschen des Motorrades oder Rollers und bilden die Grundlage für die weitere Ausbildung auf der Strasse.
Diese Grundschulung muss innerhalb von 4 Monaten nach Erteilen des Lernfahrausweises absolviert sein. Danach verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate.
8 Lektionen Gruppenunterricht
12 Lektionen Gruppenunterricht
2 Lektionen Einzelunterricht + 4 Lektionen Gruppenunterricht
Die Kurse werden in Dialekt/Schweizerdeutsch (Hochdeutsch) durchgeführt. Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Standard A2 des europäischen Sprachenportfolio entsprechen. Teilnehmer mit ungenügenden Deutschkenntnissen werden gebeten, sich beim Kursveranstalter zu melden.
Der Führerschein in dieser Kategorie berechtigt Sie zum Lenken von Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg. Zusätzlich dürfen Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitführen.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Als Inhaber eines Führerscheins dieser Kategorie dürfen Sie Kleinstlastwagen lenken.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Diese Kategorie berechtigt Sie zum Lenken von Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrersitz). Zusätzlich dürfen Sie einen Anhänger von nicht mehr als 750 kg mitführen.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Als Inhaber eines Führerscheins dieser Kategorie dürfen Sie Kleinbusse lenken.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.
Schiffe mit Maschinenantrieb, (Motorboote mit mehr als 6 kW Leistung), ab 18 Jahre
Segelschiffe (Segelfläche grösser als 15 m2), ab 14 Jahre
Die Verkehrsschule Zug bietet in Kooperation mit Beat Ritzmann und Leo Hauser Segel- und Motorbootausbildung auf dem Ägerisee sowie Zugersee an.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. In der Regel wird die theoretische Prüfung bei der Schifffahrtskontrolle des Wohnsitzkantons abgelegt. Die Anmeldung zur praktischen Schiffsführerprüfung erfolgt durch die Fahrschule.
Seit dem 1. Dezember 2005 gilt: «Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für 3 Jahre auf Probe.»
2 Kurstage à jeweils 8 Stunden (insgesamt 16 Stunden)
Der 1. Kurstag soll innerhalb 6 Monaten nach der Fahrprüfung und der 2. Kurstag spätestens 3 Jahre nach der Fahrprüfung absolviert werden!
Die obligatorische Weiterbildung ist dazu gedacht, dass Sie lernen, Gefahren im Strassenverkehr frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Zudem soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiterentwickelt werden. Die Weiterbildungskurse werden im Gruppenunterricht von dafür speziell ausgebildeten Moderatoren durchgeführt.
Seit über 20 Jahren sind unsere Weiterbildungsseminare ein Begriff für Qualität, Professionalität und Praxiskompatibilität. Unser Ziel ist die fachliche wie soziale Weiterbildung der Seminarteilnehmer.
Diese Seminare richten sich an:
welche an der Verkehrssicherheit interessiert sind.
Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, zeitgerechte, spannende und weiter- bringende Seminare anbieten zu können. Bei der Qualitätssicherungskommission (QSK) reichen wir immer wieder neue Seminare ein, die wir dann – nach erfolgter Prüfung und Genehmigung – fortlaufend bekannt machen. Mit unserem ehemaligen, langjährigen Präsidenten und jetzigen Ehrenmitglied der Verkehrsschule Zug – Hasan Kalender – arbeiten wir weiterhin eng zusammen und bieten Kooperation mit seinem Unternehmen ‹Hasan Kalender Weiterbildungsseminare GmbH› folgende Seminare an:
«Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.»
Henry Ford
Das perfekte Zusammenspiel zwischen Fahrzeug und Mensch bringt noch mehr Sicherheit auf die Strasse. Wir zeigen Ihnen auf, welche Fähigkeiten sie besitzen müssen damit Sie sich noch erfolgreicher auf der Strasse bewegen. Gerne bieten wir Ihnen ein Fahrtraining oder Event speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Gesetzliche Neuerungen: Theoriemodul zu den neuesten Verkehrsregeln in der Schweiz. Sind Sie noch aktuell?
Umweltschonendes Fahren: Mit den neuesten Erkenntnissen im Fahrzeugbau sowie Ihrer umweltfreundlichen Fahrweise erhöht sich die Verkehrssicherheit.
Defensives und partnerschaftliches Fahren: Sie lernen Ihre Defizite in Bezug auf defensives Fahren kennen und erlangen Tipps und Tricks, wie Sie in Eigenregie zu einem vorausschauenden und umsichtigen Fahrer werden.
Haben wir Interesse geweckt? Mit Kopf, Fingerspitzengefühl und Leidenschaft arbeiten wir an unseren Weiterbildungskursen. Wir freuen uns, Ihnen in einem persönlichem Gespräch einer unserer Kurse vorstellen zu dürfen und sind überzeugt, Ihnen einen erfolgreichen Kurs anbieten zu können.
Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildungstage bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.
Durch die Chaufferzulassungsverordnung (CZV) wird die Zulassung und Weiterbildung von Fahrzeugführer/innen zum Güter- und Personentransport geregelt. Neu entsteht somit eine Weiterbildungspflicht für alle gewerbsmässigen Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1.
Die Verkehrsschule Zug bietet in Kooperation mit unserem Mitglied Markus Strickler CZV Weiterbildungskurse an.
Verkehrsschule Zug | Baarerstrasse 19 | 6300 Zug
Telefon 041 711 40 10 | info@verkehrsschule.ch
Die Verkehrsschule Zug findet häufig Beachtung in den nationalen Rundfunk-, Print und digitalen Medien. Spannende Berichte und Tipps für den Strassenverkehr: