Farbliche Gestaltung der Strassen
Warum werden Verkehrsflächen immer bunter?
Die Fasnacht haben wir in vollen Zügen genossen. Konfetti verschwindet langsam vom Boden, doch etwas anderes fällt immer mehr auf: Unsere Strassen werden je länger je bunter. Rote und grüne Flächen, blaue Wellen, gelbe Punkte. Viele fragen sich: Was hat es mit diesen farblichen Gestaltungen auf sich? Haben sie eine Bedeutung oder dienen sie nur der Optik? Zeit, etwas Licht und Farbe ins Dunkle zu bringen.
Was steckt hinter den farbigen Flächen?
Seit 2008 gibt es in der Schweiz eine Norm für die farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen, kurz FGSO. Davor gestalteten Kantone und Gemeinden ihre Strassen sehr unterschiedlich. Wichtig dabei ist eines: die FGSO-Markierungen sind keine offiziellen Signale oder Markierungen nach Strassenverkehrsrecht. Sie haben keine rechtliche Bedeutung!
Wichtig zu wissen
FGSO-Markierungen dürfen offiziellen Markierungen wie Fussgängerstreifen nicht ähneln und dürfen nicht mit Verkehrsregeln verwechselt werden. Sie verleihen kein Vortrittsrecht und ersetzen keine Signalisation. Ihr Charakter ist demzufolge rein gestalterisch.
Der Zweck ist klar definiert: Gestaltung des Strassenraums, optische Abgrenzung von Bereichen wie 30er-Zonen, Verbesserung der Aufmerksamkeit und Reduktion der Geschwindigkeit. Farbe soll also unterstützen, nicht regeln.
Macht Farbe eine Strasse sicherer?
Farbe kann einen indirekten Sicherheitsbeitrag leisten. Trotzdem bleibt Farbe eine gestalterische Massnahme. Sie schafft keine direkte Sicherheit.
Wer die Norm korrekt anwendet, kann das bestehende Sicherheitsniveau halten. Eine Verschlechterung der Sicherheit ist nicht zulässig. Farbe darf nicht verwirren und keine falschen Erwartungen erzeugen, auch wenn kreative Gestaltungen manchmal dazu verleiten.
Wann darf Farbe eingesetzt werden?
Die genannte Norm erlaubt genau drei Arten der farblichen Gestaltung von Strassenoberflächen:
- Die grossflächige Einfärbung. Maximal zwei Farben quer über die gesamte Fahrbahn. Die Fläche muss mindestens dreimal so lang sein, wie die Strasse von Trottoir zu Trottoir breit ist. So ist klar erkennbar, dass es kein Fussgängerstreifen ist.
- Der Mehrzweckstreifen in der Mitte der Fahrbahn. Auch hier sind maximal zwei Farben erlaubt.
- Breite Bänder am Fahrbahnrand. Diese dürfen mit maximal einer Farbe gestaltet werden.
Diese Vorgaben sind bewusst klar definiert. Eine Gestaltung darf niemals als Verkehrsregel interpretiert werden.
Ist der Farbeinsatz sinnvoll?
Trotz aller Einschränkungen halte ich den Farbeinsatz für sinnvoll. Zur Optimierung und Aufwertung des Strassenraums macht er absolut Sinn. Im besten Fall fahren Verkehrsteilnehmer aufmerksamer, schauen genauer hin, reduzieren die Geschwindigkeit und nehmen ihre Umgebung bewusster wahr. Auch wenn keine Verpflichtung in der Farbe steckt, kann sie aus den genannten Gründen einen positiven Effekt haben.
Und vielleicht gilt auch hier wie so oft im Strassenverkehr: Wenn wir einen Moment länger hinschauen und etwas langsamer unterwegs sind, profitieren am Ende alle. Mehr Farbe kann also nicht schaden, solange sie klar bleibt und nicht den Verkehr regelt, sondern begleitet.

Blickensdorferstrasse Steinhausen

Ratenstrasse Alosen

St. Wolfgang-Strasse Hünenberg



