Vortritt oder Vorsicht?

Sven Meier
Fahrlehrer und Präsident
der Verkehrsschule Zug
Ein SchlauMeier – wer kennt ihn nicht? Ein SchlauMeier ist aber keineswegs nur ein Besserwisser, sondern ein Mensch, der mit durchdachten Beiträgen sowie verständlichen Erklärungen überzeugt und so sein Umfeld bereichert.
Genau dies ist die Absicht von Sven Meier, Fahrlehrer und Präsident der Verkehrsschule Zug, in dieser vielseitigen Rubrik
Wie ist der Vortritt geregelt, wenn die Baustellenampel gelb blinkt und der Fussgänger wartet?
Sommer in Zug, die Sonne scheint, das Glace schmilzt und… die Strassen sind wieder aufgerissen. Willkommen in der Saison der Baustellen! Wer beispielsweise kürzlich durch die General-Guisan-Strasse gefahren ist, kennt das Bild: Bauabsperrungen, ein gelbes Blinklicht beim Lichtsignal und mittendrin, ein wartender Fussgänger am Zebrastreifen. Doch wer hat jetzt eigentlich Vortritt?
Auf den ersten Blick scheint alles klar: Die Ampel blinkt gelb: das bedeutet „freie Fahrt mit erhöhter Vorsicht“. Kein Rot, kein Grün, einfach ein gelbes „Du darfst, aber denk nach!“. Doch genau hier beginnt das Missverständnis.
Blinken heisst nicht einfach zufahren…
Wer täglich durch die erwähnte Baustelle fährt, und das tun viele, hat bestimmt schon beobachtet, wie Fahrzeuge ohne zu zögern weiterfahren, obwohl Passanten am Fussgängerstreifen bereit zum Überqueren stehen. Frei nach dem Motto: „Die Ampel hat doch gesagt, ich darf!“ Aber halt so einfach ist es nicht.
Dass die Ampel nicht auf grün steht, sondern gelb blinkt, hat seinen Grund. Das Blinken signalisiert dem Automobilisten, dass dies ein Baustellenbereich ist, bei dem erhöhte Vorsicht geboten ist. Sei es betreffend Baustellenarbeiter oder auch deren Fahrzeugen. Oder eben, wie im Fall von der General-Guisan-Strasse, insbesondere wegen der vortrittsberechtigten Fussgänger.
Ein besonders heikler Fall
An der General-Guisan-Strasse ist die Situation besonders heikel, da der Fussgängerstreifen direkt nach der Baustellenampel liegt. Morgens und mittags tummeln sich hier Schulkinder, Pendler und Eltern mit Kinderwagen. Sie stehen sichtbar, wartend, manchmal sogar winkend. Und was tun die Autos? Fahren, leider viel zu oft.
Doch die Regel ist eindeutig: Blinkt die Ampel gelb und steht jemand am Fussgängerstreifen, dann heisst es: anhalten. Und nein, das ist keine freiwillige Geste der Freundlichkeit. Es ist Gesetz. Wer weiterfährt, riskiert nicht nur ein schlechtes Gewissen, sondern auch eine Busse. Und im schlimmsten Fall einen Unfall.
Ein Winken mit Wirkung
Was also tun? Ganz einfach: bremsen, freundlich winken, Blickkontakt suchen und dem Fussgänger klar signalisieren: „Du darfst gehen.“ Es braucht keine heroische Geste, nur etwas Aufmerksamkeit und Respekt. Denn wer einmal in der Rolle des wartenden Fussgängers stand, weiss, wie unangenehm es ist, ignoriert zu werden trotz Vortritt.
Fazit: Gemeinsam durch die Baustelle
Ja, Baustellen nerven. Ja, sie verlangsamen den Verkehr. Und ja, wir alle freuen uns auf den Tag, an dem wieder alles frei befahrbar ist. Doch bis dahin gilt: Augen auf, Fuss vom Gas, Rücksicht nehmen. Denn nur so kommen wir nicht nur sicher, sondern auch mit einem kleinen Lächeln durch den Sommer im schönen Kanton Zug.