Einfahrt Kreisverkehrsplatz

Sven Meier
Fahrlehrer und Präsident
der Verkehrsschule Zug
Ein SchlauMeier – wer kennt ihn nicht? Ein SchlauMeier ist aber keineswegs nur ein Besserwisser, sondern ein Mensch, der mit durchdachten Beiträgen sowie verständlichen Erklärungen überzeugt und so sein Umfeld bereichert. Genau dies ist die Absicht von Sven Meier, Fahrlehrer und Präsident der Verkehrsschule Zug, in dieser vielseitigen Rubrik.
Wie ist die Einfahrt in den Kreis geregelt, wenn neben mir der Bus steht?
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie fahren auf den Kreisverkehrsplatz zu, neben Ihnen ein Bus. Beide rollen langsam Richtung Einfahrt – und plötzlich wird gehupt, böse geschaut oder wild gestikuliert. Dabei stellt sich oft die entscheidende Frage: Wer hat eigentlich Vortritt? Höchste Zeit, etwas Licht in das Dunkle zu bringen, bevor noch der halbe Kreisverkehr zur Theaterbühne wird.
Grundsätzlich gibt es nämlich zwei unterschiedliche Situationen bei der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz. Und genau diese Unterschiede sorgen immer wieder für Missverständnisse.
Fall Nummer 1 – Das Auto hat Vortritt
Schauen wir zuerst nach Steinhausen an die Chamerstrasse. Dort führt rechts ein Busstreifen Richtung Kreisverkehrsplatz, links fährt der Individualverkehr. Beide Fahrstreifen werden bis direkt an den Kreisverkehr herangeführt. Im Kreis selbst gibt es danach aber nur noch eine Spur.
Und jetzt wird es spannend: In dieser Situation hat das Auto Vortritt vor dem Bus. Ja genau, tatsächlich einmal nicht der grosse Linienbus mit majestätischem Auftreten.
Der Grund liegt im Gesetz: Gemäss Artikel 41b Absatz 1 SVG hat im Kreisverkehr der von links herannahende Verkehr Vortritt. Befindet sich also das Auto links vom Bus und fahren beide gleichzeitig in den Kreis ein, ist das Auto vortrittsberechtigt. Dazu existiert sogar ein Bundesgerichtsentscheid und der böse Blick des Buschauffeurs ändert daran nichts.

Abb. Auto hat Vortritt gegenüber Bus (Chamerstrasse Steinhausen)
Fall Nummer 2 – Der Bus hat Vortritt
Ganz anders sieht die Situation beispielsweise an der General-Guisan-Strasse in Zug Richtung Bahnhof aus. Dort wird die Fahrbahn vor dem Kreisverkehr auf eine Spur reduziert. Der Individualverkehr muss also vor dem Kreis einen Spurwechsel machen und dabei über eine weisse Linie fahren.
Und beim Spurwechsel gilt immer dieselbe Regel: Wer die Spur wechselt, hat keinen Vortritt! (SVG Art. 44 Abs. 1)
Das bedeutet konkret: Der Bus bleibt auf seiner Spur und ist gegenüber dem wechselnden Auto vortrittsberechtigt. Wer sich hier noch schnell vor dem Bus hineindrücken möchte, wird feststellen, dass ein Linienbus zwar grosszügig aussieht, beim Bremsweg aber nicht zaubern kann.

Abb. Bus hat Vortritt gegenüber Auto (General-Guisan-Strasse Zug
Entscheidend ist also die Zufahrt
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht: „Ist es ein Bus?“ sondern vielmehr: „Wie wird an den Kreisverkehr herangefahren?“ Gibt es bis zum Kreisverkehr zwei durchgehende Spuren und befinden wir uns links vom Bus, dann haben wir Vortritt. Kommt es jedoch vor dem Kreis zu einer Spurverminderung und wir müssen die Spur wechseln, dann hat der Bus Vortritt. Eigentlich logisch. Im Alltag trotzdem immer wieder ein kleines Abenteuer.
Rücksicht hilft mehr als hupen
Wie so oft im Strassenverkehr gilt auch hier: gegenseitige Rücksichtnahme bringt alle entspannter ans Ziel. Klare Kommunikation über Geschwindigkeit und Fahrverhalten hilft enorm und hält den Verkehr flüssig.
Wenn Sie sich beispielsweise in Steinhausen entscheiden, den Bus trotzdem vorzulassen, dann verlangsamen Sie frühzeitig und klar erkennbar. Der Buschauffeur kann so Ihre Absicht besser einschätzen und bedankt sich vielleicht sogar mit einem kleinen Lächeln.
Denn am Ende wollen wir doch alle dasselbe: sicher, stressfrei und möglichst ohne Theater durch den Kreisverkehr kommen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt.



